Allgemeine Geschäftsbedingungen COMPUTERFIT.GL

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Computerfit.GL, Petra Cammarota (im Folgenden auch Computercoach), führt Schulung und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Computerfit.GL nicht an. Auch wenn Computerfit.GL in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Computerfit.GL. Weitere Vereinbarungen sind für Computerfit.GL nur verbindlich, wenn diese von Petra Cammarota schriftlich bestätigt werden.

 

2. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Für Schulungs-Leistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Schulungsvereinbarung vereinbarten Honorare berechnet. Solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Schulung-Honorars. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar jeweils in bar nach jeder Sitzung entrichtet. Schulung-Abos sind am Ende der ersten Stunde in bar oder im Voraus per Banküberweisung zu bezahlen. Die Termine für Telefon-Schulungen werden zwischen Computercoach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Das Honorar für die vereinbarte Telefon-Schulungsdauer ist im Anschluss zu überweisen. Mail-Anfragen, die inhaltlich Schulungs-Themen betreffen, werden entsprechend der aufgewendeten Zeit für die Beantwortung honoriert und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.

 

3. Absage eines Termins

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Schulung werden von den Schulungspartnern einvernehmlich vereinbart. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Schulung ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am Tag der Schulung sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

 

4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Petra Cammarota ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Schulungstermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Computercoach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten.

 

5. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Das Urheberrecht an den Schulungskonzepten und Unterlagen gehört allein Petra Cammarota. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Petra Cammarota ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

6. Versicherungsschutz

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Schulungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

 

7. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in den Schulungen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Petra Cammarota handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

 

8. Vertraulichkeit

Petra Cammarota verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

 

9.Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bergisch Gladbach. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Bergisch Gladbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Bergisch Gladbach, 01.01.2012